ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, VERKAUFS- UND LEISTUNGSBEDINGUNGEN (AGB)


Festpunkt GmbH & Co. KG - Fassung vom 01.01.2024

Legende: Auftragnehmer = Verkäufer // Auftraggeber = Käufer // FESTPUNKT = Festpunkt GmbH & Co. KG


1. ALLGEMEINES

FESTPUNKT GmbH & Co. KG (im Folgenden genannt: FESTPUNKT) schließt Verträge ausschließlich mit gewerblichen Endver- brauchern (Unternehmer i.S.v. § 14 BGB). Es gilt bei allen mit FESTPUNKT geschlossenen Verträgen materiell deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Privatrechts. Der Gerichtsstand ist Nürnberg - Deutschland. Diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind fester Bestandteil all unserer Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen (Insbeson- dere Kauf-, Liefer- und Dienstleistungsverträge). Mit der Beauftragung (insbesondere schriftlich, per E-Mail und/oder per Tele- fon) durch den Auftraggeber des ersten Angebots begründen wir mit dem Auftraggeber eine ständige Geschäftsbeziehung. Es gelten für Verträge immer die zum Zeitpunkt des Vertrages gültigen AGB. Diese sind jederzeit online unter https://fest- punkt.eu/agb einsehbar und werden standardmäßig gesondert dem Angebot (Vertrag) in Textform, in digitaler Form bzw. als Hinweis auf unsere Online-Version beigefügt. Wir weisen unsere Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass dessen Einkaufs- bedingungen grundsätzlich nicht gelten, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.


2. ANGEBOTE, VERTRAGSGEGENSTAND, VERTRAGSSCHLUSS

Unsere Angebote sind freibleibend und grundsätzlich nur 6 Wochen ab Angebotsdatum gültig. Alle Angaben und Details, ins- besondere Maßangaben, Abbildungen und technische Daten sowie Produktbeschreibungen sind unverbindlich. Der Auftragge- ber hat das Angebot unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen und FESTPUNKT ggf. Unstimmigkeiten (insbesondere Mengen, Material (-qualität) und Ausladung) unverzüglich mitzuteilen. Jegliche mündlichen Nebenabreden bedürfen zur Rechts- wirksamkeit der Schriftform, erstellt von der Geschäftsführung des Auftraggebers oder einer von ihr bevollmächtigten Person. Zu den Nebenabreden zählen insbesondere Angebotsänderungen, Produktbeschreibungen, Verbesserungsvorschläge, Fristzu- sagen, u.v.m. Für Verträge zwischen dem Auftraggeber und FESTPUNKT gilt als fester Vertragsbestandteil das vom Auftraggeber beauftragte Angebot. Aus diesem Angebot gehen insbesondere die zu erbringende Leistung, die Menge und der Preis hervor und ist durch den Auftragnehmer auf Plausibilität und Machbarkeit selbständig im Vorfeld zu überprüfen. Angebote werden ausschließlich für übliche Einbausituationen erstellt, soweit nicht ausdrücklich im Angebot anderweitige Grundlagen schriftlich berücksichtigt sind. Das Angebotsformular bzw. das Angebot wird mit der Beauftragung durch den Auftraggeber zu einem verbindlichen Auftrag. (im Folgenden genannt: AUFTRAG)


3. LIEFERUNG UND GEFAHRÜBERGANG, LIEFERTERMINE, RÜCKNAHME UND TRANSPORT

Unsere Verpackungs- und Versandkostenpauschale, falls separat ausgewiesen, richtet sich ausschließlich an den Versand an Adressen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ins Lager des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass eine Ablademöglichkeit vorhanden und das Lager (bzw. bei Baustellenlieferungen, die Baustelle) zu üblichen Annahmezeiten (Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr) besetzt ist. Eventuelle Ablade- und Auslieferungsprobleme vor Ort gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.


Die voraussichtliche Lieferzeit beträgt ab schriftlicher Beauftragung ca. 4 Wochen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde und von beiden Vertragsparteien schriftlich bestätigt wurde. Der Käufer hat sowohl offensichtliche als auch eventuell festge- stellte Transportschäden beim Paketdienst oder Spediteur unverzüglich zu bemängeln und diese anschließend auch schriftlich an FESTPUNKT mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können. Soweit weiterhin nichts anderes vereinbart ist, werden sämtliche Lieferfristen durch Ereignisse höherer Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder Sonstige, von uns nicht zu be- einflussende Ereignisse in angemessenem Umfang verlängert. Soweit im verbindlichen Bestellformular/Auftrag nichts anderes angegeben, können wir außerdem vom Vertrag insoweit zurücktreten, sofern die Produkte noch nicht geliefert sind und inner- halb einer angemessen verlängerten Lieferfrist mangels Selbstbelieferung auch nicht beschafft werden können.


Zur Übernahme der Lieferung ist rechtzeitig (mindestens fünf Werktage vorher) per Telefon oder E-Mail ein gemeinsamer Ter- min zu vereinbaren, damit eine ordnungsgemäße Übergabe der Waren erfolgen kann. Lieferverzug tritt erst durch das Versäum- nis der schriftlichen Nachfristsetzung des Auftraggebers ein. Ein zu vertretender Schaden aus dem Lieferverzug ist nur bis ma- ximal der Nettosumme des Auftrages (siehe Angebot) möglich. Über den Standardversand hinausgehende Lieferwünsche durch den Auftraggeber (insbesondere Expressversand, Lieferort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder Lieferung direkt auf die Baustelle) bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung zu einem angemessenen Preis. Die Kosten für den Rückversand von Waren durch den Auftraggeber erfolgt auf seine Kosten und seine Gefahr.


4. PREISE

Auf alle ausgewiesenen Preise, insbesondere auf der Website https://festpunkt.eu und auf Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen kommt die zu diesem Zeitpunkt gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Wir weisen des Weiteren auf §286 BGB hin. Bei eintretendem Zahlungsverzug gelten die gesetz- lichen Vorschriften. Für außergerichtliche Mahnungen fälliger Rechnungen kann FESTPUNKT pauschal 42,00 € netto pro schrift- licher, als auch elektronischer Mahnung vom Auftraggeber verlangen. Alle Zahlungen sind per Überweisung auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto von FESTPUNKT zu überweisen. Barzahlungen an Mitarbeiter von FESTPUNKT sind ausdrücklich nicht gestattet. Sofern nichts abweichendes schriftlich vereinbart ist, sind Rechnungen ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig.


5. MÄNGELRÜGE, MÄNGELANSPRÜCHE UND HAFTUNG

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt für Unternehmer grundsätzlich ein Jahr ab dem Tag der Ablieferung oder Übergabe der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre ab dem Tag der Ablieferung oder Übergabe der Ware.


Dem Käufer obliegt es, die gelieferte Ware sofort nach Erhalt zu untersuchen. Ungeachtet von § 438 HGB sind erkennbare Mängel, Stückzahlabweichungen und/oder Falschlieferungen im kaufmännischen Verkehr spätestens binnen fünf Werktagen schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, sind Rechte aufgrund von Sachmängeln ausgeschlossen. Dem Ver- käufer ist Gelegenheit zur gemeinsamen Feststellung der angezeigten Beanstandungen und zur Anwesenheit bei Entnahmen für Materialprüfungen zu geben und hierfür geeignete Terminvorschläge zu unterbreiten.


Handelsübliche Toleranzen bzgl. Maß, Gewicht etc. führen nicht zu einem Mangel. Geringfügige Oberflächenveränderungen an der Kaufsache sowie andersartige Abweichungen in deren Erscheinungsbild (geringfügige Unregelmäßigkeiten, Verformungen, Verfärbungen), welche die Brauchbarkeit der Ware nicht negativ beeinflussen, sind nicht als vertragswidrige Leistung anzusehen.


Entsprechendes gilt für den handelsüblichen Bruch. Alters- oder witterungsbedingter Verschleiß ist kein Sachmangel. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Nacherfüllung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Im Falle der Nacherfüllung trägt der Verkäufer die erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.


Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Soweit der Verkäufer und/oder sein Erfüllungsgehilfe vertragswesentliche Pflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden be- grenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Köpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Mängelansprüche gegen den Verkäufer stehen nur unmittelbar dem Käufer zu und sind nicht abtretbar ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers.


Der Ausschluss oder die Einschränkung der Haftung des Verkäufers gilt auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatz- haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Verrichtungsgehilfen des Verkäu- fers. Der Verkäufer haftet trotz gewissenhafter Prüfung nicht dafür, ob und inwieweit der Käufer, Endverbraucher und/oder die verkaufte Ware Ausfuhrkontrollen, Embargos oder sonstigen Exportbeschränkungen unterfallen. Insoweit haftet allein der Käu- fer. Die unbeschränkte Exportfähigkeit der Ware stellt weder im verkauften und gelieferten noch im verarbeiteten Zustand eine vertragsgemäße Beschaffenheit dar. Wir weisen den Auftraggeber darauf hin, dass unsere Produktion nicht ausschließlich in der Europäischen Union erfolgt und wir auch einzelne Bauteile und Bauteilgruppen aus Drittstaaten beziehen. Hieraus resultierende Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder politischer Willkür gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.


Ist eine vom Auftraggeber angezeigte Nacherfüllung unbegründet, so ist FESTPUNKT berechtigt, die entstandenen Aufwendun- gen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Hier gelten im Allgemeinen folgende Kostensätze (ohne gesetzliche Mehrwert- steuer):


- Ingenieur (120,00€/Stunde)

- Betriebswirt (120,00€/Stunde)

- Techniker (90,00€/Stunde)

- Sonstige (75,00€/Stunde)

- Fahrtkosten (1,00€/Entfernungskilometer)


6. ZUSÄTZLICHES ZUR HAFTUNG

FESTPUNKT übernimmt keinerlei Haftung bei nicht fachgerechter/falscher Verwendung der bestellten Produkte. Hierzu zählt insbesondere die Fehlinterpretation von einschlägigen Vorschriften (insbesondere DIN-Normen, das Baurecht der Länder), die Prüfung von Vorgaben/Angaben durch den Planer, Bauherren und anderes mehr. Diese und die damit einhergehenden Schäden durch Nichteinhaltung oder Fehlinterpretation sind Sache des Auftraggebers.


Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass unsere Mitarbeiter regelmäßig keine staatlich geprüften Statiker oder Ingeni- eure und auch keine Handwerksmeister oder -gesellen sind. Setzt eine Tätigkeit den Einsatz von einem Ingenieur oder ver- gleichbaren qualifizierten Berufsgruppen voraus (insbesondere für die Aufstellung der Statik und der Wärmebrückenbetrach- tung), so sind die untenstehenden separaten „Speziellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB zum Dienstleistungsvertrag“ fester Vertragsbestandteil. Unsere Mitarbeiter sind nicht dazu verpflichtet, dem Auftraggeber mögliche Verbesserungsvor- schläge zum beauftragten Projekt (siehe Auftrag) aufzuzeigen und darüber zu berichten. Des Weiteren sind unsere Mitarbeiter nicht verpflichtet, beratend dem Auftraggeber zur Seite zu stehen. Mögliche Verbesserungsvorschläge sind freibleibend und FESTPUNKT kann nicht für Schäden daraus haftbar gemacht werden. In jedem Fall empfiehlt FESTPUNKT dem Auftraggeber eine Hinzuziehung von qualifizierten Fachleuten.


7. EIGENTUMSVORBEHALT

All unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gem. §449 BGB. Sie bleiben bis zur vollständigen Begleichung des gesamten Auftragswertes und aller anderer fälligen Forderungen aus anderen Bauvorhaben des gleichen Auftraggebers mit FESTPUNKT im Eigentum von FESTPUNKT. Bis zum vollständigen Eigentumsübergang sind die Produkte pfleglich zu behandeln und sorgfältig zu lagern. Ein Weiterverkauf der Produkte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch FESTPUNKT gestattet. Wurden die Produkte (insbesondere Wandkonsolen und Unterkonstruktionsbauteile) bereits verbaut oder benutzt, so ist FEST- PUNKT berechtigt im Falle der Herausgabe der gelieferten Produkte einen Rückbau durch den Auftraggeber zu verlangen. Beschädigte oder nicht mehr ordnungsgemäß verwendbare Produkte werden nicht zurückgenommen. In einem solchen Fall besteht weiterhin eine Forderung gegenüber dem Auftraggeber.


Durch eine Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, bei Lagerware eine einmalige Abschlagszahlung in Höhe von bis zu 40% des Netto-Auftragswertes zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Rechnung zu stellen. Das Recht auf Stornierung gilt nicht für Sonderbestellungen, die regelmäßig keine Lagerware ist. Falls bereits Teillieferungen erfolgt sind, sind diese Produkte unverzüglich in einwandfreiem Zustand an FESTPUNKT auf Kosten des Auftraggebers zurückzuschi- cken. Sind bis zum Zeitpunkt der Stornierung für FESTPUNKT weitere Aufwendungen für diesen Auftrag entstanden, so können diese der Entschädigungszahlung hinzugerechnet werden.


Durch eine nachträgliche Änderung der im Angebot beschriebenen Unterkonstruktionsbauteile (Ausladung, Modell, Material, nicht jedoch der Anzahl) durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Abschlagsrechnung in Höhe von bis zu 20% des bisherigen Netto-Auftragswertes zzgl. der gesetzlichen MwSt. dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Auf eine neue Bestellung wird dieser Abschlag nicht angerechnet. Entsprechende Lieferverzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.


8. SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den nachfolgenden speziellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. So gelten im Falle der Un- wirksamkeit nur diese Einzelnen als nicht festgelegt.



SPEZIELLE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) ZUM DIENSTLEISTUNGSVERTRAG

- fester Vertragsbestandteil aller geschlossenen Dienstleistungsvereinbarungen (siehe Auftrag) -


FESTPUNKT übernimmt gemäß schriftlicher Beauftragung die Erstellung einer prüffähigen Statik (Im nachfolgenden: Statik) für die von FESTPUNKT erworbenen Unterkonstruktionsbauteile (sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist) sowie der dazugehörigen Wärmebrückenbetrachtung. Die Statik beinhaltet, soweit prüfungstechnisch notwendig, die Berechnungen von bis zu drei statisch relevanter Unter- konstruktionsbereiche und deren Zusammenfassung in einem schriftlichen Dokument zur Vorlage beim Prüfingenieur. Die Beauftragung sowie die Kostenübernahme der Prüfung der Statik sind nicht Leistungsbestandteil dieser Dienstleistungsvereinbarung und sind Sache des Auftraggebers. Abänderungen der Statik im Zuge von Planungsarbeiten durch Umplanungen, Material- und Ausführungsänderungen sind im Pauschalgebot inbegriffen, soweit sie zwei Änderungsvarianten nicht überschreiten. FESTPUNKT kann ab der dritten Änderungs- variante ein angemessenes Nachtragsangebot als Aufwandsausgleich erstellen. Hierüber hat FESTPUNKT den Auftraggeber in Kenntnis zu setzen und dieser muss das Nachtragsangebot unverzüglich freigeben. Etwaige hieraus entstehende Zeitverzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für diesen Fall räumt der Auftraggeber der Fa. FESTPUNKT ein Sonderkündigungsrecht ein.


Als Ausführungsfristen für die Leistungserbringung gelten mindestens 15 Werktage als vertraglich vereinbart. Die Ausführungsfristen beginnen erst mit der vollständigen Vorlage der statisch relevanten Berechnungsgrundlagen im Hause von FESTPUNKT. Alle für das Bau- vorhaben relevanten Unterlagen sind digital, sortiert und eindeutig beschriftet zuzuschicken. Dazu gehören insbesondere: Vollständige und planungstechnisch sinnvoll verwertbare Fassadenpläne der vertraglich vereinbarten Bearbeitungsflächen inkl. vermasster Angaben zu den Befestigungsuntergründen. Darüber hinaus sind folgende Unterlagen/Angaben vom Auftraggeber vorzulegen:


    1. Angaben zu den Stärken und Qualitäten der Befestigungsuntergründe inkl. Innenputzvarianten.
    2. Qualifizierte Angaben zu Dübelauszugswerten
    3. Angaben zu den gewünschten Dämmstoffstärken, -qualitäten und Wandabständen.
    4. Angaben zu den zur Ausführung gelangenden Fassadenplatten inkl. statisch verwertbarer Unterlagen und Datenblätter
    5. Toleranz- und Besäumungsangaben für die Fassadenplatten, sowie der gewünschten Fugeneinteilungen / Montageplan
    6. Angaben zu den vom Auftraggeber für die zur Aufführung gewünschten Unterkonstruktionsprofile inkl. zugehöriger Quer-
    7. schnittsangaben und Datenblätter
    8. Angaben zu den vom Auftraggeber für die Aufführung gewünschten Befestigungsmittel inkl. Größenangaben und zugehöriger
    9. Datenblätter
    10. Weitere statisch und wärmebrückentechnisch relevante Informationen


Im Zuge der statischen Berechnung wird, sofern vertraglich vereinbart, parallel eine Wärmebrückenbetrachtung gemäß der dem Auftrag- nehmer vorliegenden Angaben erstellt und dem Auftraggeber gegenüber ständig kommuniziert. Die vertraglich vereinbarte Wärmebrü- ckenbetrachtung beinhaltet die Regeldämmstoffflächen (U0-Wert) sowie die die Flächen durchdringenden Wandhalter als Einzel-Wärme- brücken (Chi-Werte). Der linienbezogene Psi-Wert z.B. für Fensterdetails oder Hausecken wird mit dem pauschalen Abminderungswert von 0,01 W/mK gemäß Wärmeschutzverordnung berücksichtigt.


Festpunkt GmbH & Co. KG

im Januar 2024