ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, VERKAUFS- UND LEISTUNGSBEDINGUNGEN (AGB)
Festpunkt GmbH & Co. KG - Fassung vom 01.01.2022
Legende: Festpunkt = Auftragnehmer
- Festpunkt GmbH & Co. KG (im Folgenden genannt: Festpunkt) schließt Verträge ausschließlich mit gewerblichen Endverbrauchern (Unternehmer i.S.v. § 14 BGB). Es gilt bei allen mit Festpunkt geschlossenen Verträgen materiell deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Privatrechts. Der Gerichtsstand ist Nürnberg - Deutschland. Diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind fester Bestandteil all unserer Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen (insbesondere Kauf-, Liefer- und Dienstleistungsvertrag). Mit dem Posteingang des Originals der schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber (= unterschriebenes Angebot) begründen wir mit dem Auftraggeber eine Geschäftsbeziehung. Der Auftraggeber erhält ein Duplikat des Angebotes inkl. der AGB. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber das Angebot nicht auf digitalem Weg erhalten hat. Es gelten für Verträge immer die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB. Diese sind online unter https://www.Festpunkt.eu/agb einsehbar und werden gesondert dem Vertrag (hier Angebot) in Textform oder digitaler Form beigefügt. Wir weisen unsere Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass deren Einkaufsbedingungen grundsätzlich nicht gelten, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
- Unsere Angebote sind freibleibend und grundsätzlich nur 6 Monate ab Angebotsdatum gültig. Alle Angaben und Details, insbesondere Maßangaben, Abbildungen und technische Daten sowie Produktbeschreibungen sind unverbindlich. Jegliche mündlichen Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform, erstellt von der Geschäftsführung oder einer von ihr ernannten Person. Zu den Nebenabreden zählen insbesondere Angebote, Produktbeschreibungen, Verbesserungsvorschläge, Fristzusagen, u.v.m. Für Verträge zwischen dem Auftraggeber und Festpunkt gilt als fester Vertragsbestandteil das von beiden Parteien unterschriebene Angebot. Eine nicht qualifizierte digitale Unterschrift ist hierbei ausreichend. Aus diesem Angebot gehen insbesondere die Leistung, die Menge und der Preis hervor. Das Angebotsformular wird mit der Unterschrift durch den Auftraggeber zu einem verbindlichen Auftrag. (im Folgenden genannt: Auftrag)
- Unsere Versandkostenpauschale, sofern separat ausgewiesen, richtet sich ausschließlich an den Versand an Adressen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.Die voraussichtliche Lieferzeit der Waren beträgt ab der Beauftragung 8 Wochen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Soweit weiterhin nicht anderes vereinbart, werden sämtliche Lieferfristen durch Ereignisse höherer Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder sonstige, von uns nicht zu beeinflussende Ereignisse in angemessenem Umfang, verlängert. Soweit im Auftrag nicht anders angegeben können wir außerdem vom Auftrag insoweit zurücktreten, sofern die Produkte noch nicht geliefert sind und innerhalb einer angemessen verlängerten Lieferfrist mangels Selbstbelieferung auch nicht beschafft werden können. Der Lieferort ist die Adresse des Auftraggebers, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Zur Übernahme der Lieferung ist rechtzeitig (mindestens 5 Werktage vorher) per Fax oder per E-Mail durch den Auftraggeber ein gemeinsamer Termin zu vereinbaren, damit eine ordnungsgemäße Übergabe der Waren erfolgen kann. Lieferverzug tritt erst durch das Versäumnis der schriftlichen Nachfristsetzung des Auftraggebers ein. Ein zu vertretender Schaden aus dem Lieferverzug ist nur bis maximal der auf die Produkte entfallender Summe des Auftrages möglich.
- Auf alle ausgewiesenen Preise, insbesondere von Preisen auf der Website https://www.Festpunkt.eu und der auf Angeboten kommt die zu diesem Zeitpunkt gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Unsere Rechnungen sind sofort nach Zugang zur Zahlung fällig. Wir weisen des Weiteren auf §286 BGB hin. Bei eintretendem Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für außergerichtliche Mahnungen fälliger Rechnungen kann Festpunkt pauschal 42,00 € pro schriftlicher, als auch elektronischer Mahnung vom Auftraggeber verlangen. Alle Zahlungen sind per Überweisung auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto von Festpunkt zu überweisen. Jegliche Barzahlungen, insbesondere an Mitarbeiter von Festpunkt, sind nicht gestattet.
- Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.Die Versandkostenhöhe richtet sich nach der im Angebot ausgewiesenen Höhe. Falls keine Vereinbarung über den Versand getroffen wurde, kann Festpunkt bis zu 50,00€ je Auftrag zzgl. der zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Über den Standardversand hinausgehende Lieferwünsche durch den Auftraggeber (insbesondere Expressversand, Lieferort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland) bedarf es eine schriftliche Vereinbarung zu einem branchenüblichen Preis. Die Kosten für den Rückversand durch den Auftraggeber, insbesondere durch nicht benötigte Produkte, trägt der Auftraggeber. Die Kosten für den Rückversand durch den Auftraggeber von mangelbehafteten Produkten, Nacherfüllung u.v.m. trägt Festpunkt, soweit ein Mangel tatsächlich vorliegt. Entstandene Schäden durch nicht durch Festpunkt zu vertretende Lieferverzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- All unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt (§449 BGB). Sie bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Auftragswertes und aller anderer fälligen Forderungen dieses Auftraggebers im Eigentum von Festpunkt. Bis zum vollständigen Eigentumsübergang sind die Produkte pfleglich zu behandeln und sorgfältig zu lagern. Ein Weiterverkauf der Produkte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch Festpunkt gestattet. Wurden die Produkte (insbesondere Wandkonsolen und Unterkonstruktionsbauteile) bereits verbaut oder benutzt, so ist Festpunkt berechtigt im Falle der Herausgabe der gelieferten Produkte einen Rückbau durch den Auftraggeber zu verlangen. Beschädigte Produkte werden nicht zurückgenommen. In einem solchen Fall besteht weiterhin eine Forderung gegenüber dem Auftraggeber. Der Auftraggeber wird auf die gesetzlichen Regelungen nach §434 BGB (Sachmängel) hingewiesen. Dieser muss zum Zeitpunkt der Warenannahme die Produkte auf Mängel prüfen. Spätere Reklamationen sind nicht möglich. Durch eine Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber ist Festpunkt berechtigt, einen Schadensersatzanspruch in Höhe von bis zu 33% des Netto-Auftragswertes zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer geltend zu machen. Durch eine nachträgliche Änderung der im Angebot beschriebenen Unterkonstruktionsbauteile (insbesondere Ausladung, Modell, Material, nicht jedoch der Anzahl) durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, ebenfalls eine nicht verrechenbare Sonderzahlung in Höhe von bis zu 20% des Netto-Auftragswertes zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Auf eine neue Bestellung wird dieser Abschlag nicht angerechnet. Entsprechende Lieferverzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Der Auftraggeber wird hiermit darauf hingewiesen, etwaige Mängel i.S.d. § 377 HGB an den Lieferungen und/oder Rechnungen unverzüglich schriftlich per E-Mail an service@Festpunkt.eu oder per Fax unter 0911/988 139 36 mitzuteilen sind. Festpunkt behält sich das Recht vor, eine Nacherfüllung/Mängelbeseitigung an den Produkten (durch Austausch oder Reparatur) jederzeit vorzunehmen. Schlägt dies fehlt, ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Minderung des auf die Ware entfallenden Auftragswertes zu verlangen oder von dem Auftrag zurückzutreten. Ist eine vom Auftraggeber angezeigte Nacherfüllung unbegründet, so ist Festpunkt berechtigt, die entstandenen Aufwendungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Hier gelten im Allgemeinen folgende Kostensätze (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer): Ingenieur / Betriebswirt 125,00€ / Stunde, Techniker 90,00€ / Stunde, sonstige Mit-arbeiter 75,00€ / Stunde, Fahrtkosten 1,00€ / Entfernungskilometer. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 438 Abs. 3, 634a Abs. 1 Nr. 2, 634 a Abs. 3 BGB).Eine längere Verjährungsfrist kann in Schriftform vereinbart werden. Sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, richtet sich die Verjährungsfrist allein nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Festpunkt übernimmt keinerlei Haftung bei nicht fachgerechter oder falscher Verwendung der beauftragten Produkte. Hierzu zählt insbesondere die Fehlinterpretation von einschlägigen Vorschriften (DIN-Normen, das Baurecht der Länder, etc.), die Prüfung von Vorgaben und Angaben durch den Planer, Bauherren und weitere. Diese und die damit einhergehenden Schäden durch Nichteinhaltung oder Fehlinterpretation sind Sache des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass unsere Mitarbeiter regelmäßig keine staatlich geprüften Statiker oder Ingenieure und auch keine Handwerksmeister oder -gesellen sind. Setzt eine Tätigkeit den Einsatz von einem Ingenieur oder einer vergleichbar qualifizierten Berufsgruppe voraus (insbesondere für die Aufstellung der Statik und der Wärmebrückenbetrachtung), so sind die untenstehenden separaten „Speziellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB zum Dienstleistungsvertrag“ fester Vertragsbestandteil. Unsere Mitarbeiter sind nicht dazu verpflichtet, dem Auftraggeber mögliche Verbesserungsvorschläge zum beauftragten Projekt (siehe Auftrag) aufzuzeigen und darüber zu berichten. Des Weiteren sind unsere Mitarbeiter nicht verpflichtet, beratend dem Auftraggeber zur Seite zu stehen. Mögliche Verbesserungsvorschläge sind freibleibend und Festpunkt kann nicht für Schäden daraus haftbar gemacht werden. In jedem Fall empfiehlt Festpunkt dem Auftraggeber eine Hinzuziehung von qualifizierten Fachleuten.
- Die Haftung durch Festpunkt oder deren gesetzlichen Vertreter über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird im Übrigen ausgeschlossen. Schadensersatz kann nur geltend gemacht werden, wenn dies aufgrund fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns durch Mitarbeiter oder Verrichtungs-/ Erfüllungsgehilfen von Festpunkt entstanden ist. Bei einer einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den typischerweise eintretenden Schaden auf den Auftragswert begrenzt. Bei vorsätzlichem Handeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Diese Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Haftung wegen fahrlässiger/vorsätzlicher Verletzungen des Lebens, des Körpers sowie der Gesundheit, nicht im Falle der Haftung wegen Nichterfüllung einer Garantie, nicht im Falle der Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels und auch nicht im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den nachfolgenden speziellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. So gelten im Falle der Unwirksamkeit nur diese Einzelnen als nicht festgelegt.
SPEZIELLE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) ZUM DIENSTLEISTUNGSVERTRAG
- fester Vertragsbestandteil aller geschlossenen Dienstleistungsvereinbarungen (siehe Auftrag) -
Die Fa. Festpunkt GmbH & Co.KG übernimmt gemäß Auftrag die Erstellung einer prüffähigen Statik (im nachfolgenden: Statik) sowie der dazugehörigen Wärmebrückenbetrachtung. Die Statik beinhaltet, soweit prüfungstechnisch notwendig, die Berechnungen von bis zu drei statisch relevanter Unterkonstruktionsbereiche und deren Zusammenfassung in einem schriftlichen Dokument zur Vorlage beim Prüfingenieur. Die Beauftragung sowie die Kostenübernahme der Prüfung der Statik sind nicht Leistungsbestandteil dieser Dienstleistungsvereinbarung und sind Sache des Auftraggebers. Abänderungen der Statik im Zuge von Planungsarbeiten durch Umplanungen, Material- und Ausführungsänderungen sind im Pauschalgebot inbegriffen, soweit sie 2 Änderungsvarianten nicht überschreiten. Festpunkt kann ab der 3. Änderungsvariante ein angemessenes Nachtragsangebot als Aufwandsausgleich erstellen. Hierüber hat Festpunkt den Auftraggeber in Kenntnis zu setzen und der Auftraggeber muss dieses Nachtragsangebot unverzüglich freigeben. Etwaige hieraus entstehende Zeitverzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für diesen Fall räumt der Auftraggeber der Fa. Festpunkt ein Sonderkündigungsrecht ein. Als Ausführungsfristen für die Leistungserbringung gelten 15 Werktage als vertraglich vereinbart. Die Ausführungsfristen beginnen mit der vollständigen Vorlage der statisch relevanten Berechnungsgrundlagen im Hause der Firma Festpunkt GmbH & Co.KG. Dazu gehören insbesondere:
- Vollständige und planungstechnisch verwertbare Fassadenpläne der vertraglich vereinbarten Bearbeitungsflächen inkl. vermasster Angaben zu den Befestigungsuntergründen.
- Angaben zu den Dicken und Qualitäten der Befestigungsuntergründe inkl. Innenputzvarianten.
- Angaben zu den gewünschten Dämmstoffstärken, -qualitäten und Wandabständen.
- Angaben zu den zur Ausführung gelangenden Fassadenplatten inkl. zugehöriger Datenblätter und Dickenangaben
- Toleranz- und Besäumungsangaben für die Fassadenplatten, sowie der gewünschten Fugeneinteilungen
- Angaben zu den vom Auftraggeber gewünschten Unterkonstruktionsprofile inkl. Querschnittsangaben und Datenblätter
- Angaben zu den vom Auftraggeber gewünschten Befestigungsmittel inkl. Größenangaben und zugehöriger Datenblätter
Im Zuge der statischen Berechnung wird parallel eine Wärmebrückenbetrachtung gemäß der dem Auftragnehmer vorliegenden Angaben erstellt und dem Auftraggeber gegenüber kommuniziert. Die vertraglich vereinbarte Wärmebrückenbetrachtung beinhaltet die Regeldämmstoffflächen (U0-Wert) sowie die die Flächen durchdringenden Wandhalter als Einzel-Wärmebrücken (CHI-Werte). Der linienbezogene PSI-Wert z.B. für Fensterdetails oder Hausecken wird mit dem pauschalen Abminderungswert von 0,01W/mK gemäß Wärmeschutzverordnung berücksichtigt.
Festpunkt GmbH & Co. KG